Energierecht
Wir verfolgen unseren Arbeitsschwerpunkt Erneuerbare Energien seit der Gründung von KLN.
Wir haben das Ziel, die dezentrale Energiewende zum Wohle unserer Region mitzugestalten. Wegen bürokratischer Hemmnisse und zur Schaffung von Rechtssicherheit wird Rechtsberatung häufig von Projektbeginn an gebraucht. Wir beraten dabei klein- und mittelständische Unternehmen, Projektierer, Energiegenossenschaften, Stadtwerke, Regionalversorger und Kommunen.
Wir begleiten Projekte in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien – von Wind- und Solarparks über Biogas-, Nahwärme- und KWK-Projekte bis hin zur Wasserkraft.
Häufig nachgefragt sind im Paragrafendschungel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Vergütungsbedingungen für Freiflächen-Solaranlagen und Windenergieanlagen. Wir stellen Nachweise für die Vergütungspflicht des Netzbetreibers bei Solarparks aus. In den letzten Jahren haben beim Ausbau Erneuerbarer Energien auch Verfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gewonnen, z.B. bei der Meldepflicht von Solaranlagen oder bei EEG-Umlage und Eigenversorgung. Auch bei der BNetzA vertreten wir unsere Mandanten.
Besonders schätzen unsere Mandanten die Verzahnung von Planungs- und Genehmigungsrecht (z.B. Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht) auf der einen und unsere Kompetenzen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf der anderen Seite. Wir decken das Verwaltungs- und das Energierecht ab.
Da kaum ein anderer Rechtsbereich derartig schnellen Gesetzesänderungen mit teilweise enormen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von EE-Projekten unterworfen ist, ist es wichtig, dass wir unseren Mandanten stets die aktuelle Rechtslage erläutern können.
Wir beraten und begleiten Kommunen bei den immer komplexer werdenden Abläufen der Konzessionsvergabe bei Strom- und Gasnetzen. In den nächsten Jahren laufen wieder einige Konzessionen aus. Damit die Konzessionsvergabe hinterher nicht angefochten werden kann, ist ein ordentliches wettbewerbliches Verfahren Pflicht.