Mit der derzeitigen Regionalplanung und Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen können die Ziele der hessischen Landesregierung für die Energiewende bis 2018 nicht mehr erreicht werden. Die Rechtsanwälte Karpenstein und Longo haben im Auftrag des BWE Landesverbands Hessen untersucht, welche Hemmnisse in der Verwaltungspraxis bestehen und wie man diese auf der Grundlage des geltenden Rechts beheben kann. Das Papier formuliert dabei keine neuen Ziele oder alternative politische Konzepte, sondern fußt auf: Energiegipfel, Koalitionsvertrag CDU/GRÜNE, Regierungserklärung von Staatsminister Al-Wazir zur Energiewende 2014, Landesentwicklungsplan, Hessisches Energiezukunftsgesetz und geltende Landes- und Bundesgesetze.